Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, B2B-Ausrichtung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der getSichtbar GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 73760 Ostfildern, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 806254 (nachfolgend "getSichtbar") und ihren Kunden.

(2) getSichtbar arbeitet als KI-Agentur mit begleitender Software. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht angeboten.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn getSichtbar ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Data-Processing-Agreements oder schriftliche Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichen.

§ 2 Leistungsbild

(1) getSichtbar erbringt Strategie-, Analyse-, Umsetzungs-, Automations- und Plattformleistungen rund um KI-Sichtbarkeit, Generative Engine Optimization (GEO), SEO durch KI, Website- und Content-Optimierung, Digital PR, Quellenaufbau, Reddit- und Community-Recherche, Agentic Purchase, AI-Buchbarkeit, AI-Commerce, Shopify GEO, Shopify Agentic Purchase und vergleichbare Leistungen.

(2) Je nach Angebot können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • Analyse von Kauf-Fragen, KI-Antworten, Quellen, Wettbewerbern, Share of Voice, GEO-Scores und Antwortmärkten.
  • Erstellung und Optimierung von Leistungsseiten, Artikeln, FAQs, Vergleichsinhalten, Cases, Produktdaten, Feeds und strukturierten Daten.
  • Onpage-, SEO-, llms.txt-, JSON-LD-, Crawler- und CMS-Optimierung.
  • Digital-PR-, Earned-Media-, Quellen-, Directory-, Partnerseiten- und Outreach-Arbeit.
  • Vorbereitung von Websites, Kalendern, Formularen, Katalogen, OpenAPI-/MCP-Schnittstellen und Kaufpfaden für KI-Assistenten und Einkaufsagenten.
  • Betrieb einer Plattform mit Agent-Chat, Auswertungen, Reports, Freigaben, CMS-Verbindungen, Google-Anbindungen und Monitoring-Funktionen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Tarif, Retainer, Scope-Dokument oder der Leistungsbeschreibung in der Plattform. Allgemeine Beschreibungen auf der Website sind keine Garantie für einen bestimmten Einzelfallumfang.

(4) getSichtbar kann Leistungen selbst erbringen oder geeignete Subunternehmer, technische Dienstleister, KI-Anbieter, Hosting-, Analyse-, Recherche-, E-Mail-, Kommunikations-, CMS-, Kalender-, Zahlungs- und Infrastrukturpartner einsetzen.

§ 3 Vertragsschluss, Angebote, Online-Annahme

(1) Darstellungen auf der Website, in Reports, in Erstchecks, in Demos oder in der Plattform sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, Online-Annahme eines Angebotslinks, Unterzeichnung, Bestätigung per E-Mail, Freischaltung eines Zugangs oder Beginn der Leistung nach Abstimmung.

(3) Bei Online-Annahme speichert getSichtbar einen Annahme-Snapshot mit Angebotsdaten, Annahmetext, Zeitstempel und technischen Nachweisen wie gehashten IP- und User-Agent-Werten.

(4) Angebote gelten nur bis zum angegebenen Datum. Fehlt eine Frist, ist getSichtbar an ein Angebot 14 Tage gebunden.

§ 4 Projektablauf, Mitwirkung, Freigaben

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben, Materialien, Ansprechpartner, Produktdaten, Markenangaben, Fachinformationen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.

(2) Dazu können insbesondere Website-, CMS-, Shopify-, WordPress-, Webflow-, Google-Search-Console-, Google-Analytics-, Google-Ads-, Google-Business-Profile-, Kalender-, CRM-, Produktfeed-, API-, Hosting-, Tracking- oder Kommunikationszugänge gehören.

(3) Der Kunde ist für die fachliche, rechtliche und tatsächliche Richtigkeit seiner Angaben, Angebote, Preise, Leistungsversprechen, Produktdaten, Branchenangaben, Werbeaussagen, Kundenbeispiele und Freigaben verantwortlich.

(4) Verzögert sich ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung, fehlender Freigabe, unvollständiger Informationen oder blockierter Zugänge, verschieben sich Fristen angemessen. Mehraufwand kann nach Vereinbarung oder nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

(5) Soweit getSichtbar Inhalte, CMS-Änderungen, Veröffentlichungen, Outreach-Entwürfe, Social-/Community-Antworten oder technische Änderungen zur Freigabe vorlegt, prüft der Kunde diese vor Veröffentlichung. Gibt der Kunde frei, trägt er die Verantwortung für die Veröffentlichung, soweit getSichtbar nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Inhalte erstellt hat.

§ 5 KI, Recherche, Drittplattformen und keine Erfolgsgarantie

(1) getSichtbar nutzt KI-Systeme, Such- und Rechercheanbieter, öffentliche Quellen, API-Daten, Kundendaten und menschliche Prüfung, um Analysen, Inhalte, Empfehlungen, Reports und Umsetzungen zu erstellen.

(2) KI-Antworten, Suchergebnisse, Rankings, Quellenlagen, Plattformregeln, API-Funktionen und Drittanbieter-Algorithmen ändern sich laufend. getSichtbar schuldet keine bestimmte Platzierung, Erwähnung, Zitierung, Reichweite, Indexierung, Veröffentlichung, Medienaufnahme, Reddit-Reaktion, Conversion, Umsatzsteigerung oder Antwort in einem KI-System.

(3) Prognosen, Scores, Business Cases, Marktgrößen, Suchvolumen, CPC-Werte, ROI-Schätzungen, Wettbewerbsanalysen und Priorisierungen sind methodische Einschätzungen auf Basis verfügbarer Daten. Sie ersetzen keine eigene wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder fachliche Prüfung des Kunden.

(4) getSichtbar wird keine rechtswidrige Manipulation, Täuschung, Spam, Linkkauf ohne Quellenwert, verdeckte Werbung oder sonstige unzulässige Maßnahmen schulden. Plattformregeln, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Kennzeichnungspflichten sind einzuhalten.

§ 6 Plattformnutzung und technische Regeln

(1) Soweit der Kunde Zugang zur getSichtbar-Plattform erhält, wird ihm für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt Accounts vor unberechtigtem Zugriff und informiert getSichtbar unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(3) Unzulässig sind insbesondere automatisierte Zugriffe außerhalb bereitgestellter Schnittstellen, Sicherheitsprüfungen ohne Zustimmung, Umgehung von Limits, Reverse Engineering, Störung des Betriebs, Upload rechtswidriger Inhalte oder Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter.

(4) getSichtbar darf Funktionen ändern, erweitern, einschränken oder ersetzen, wenn dadurch der vertraglich vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder die Änderung aus Sicherheits-, Rechts-, Anbieter-, Kosten- oder Stabilitätsgründen erforderlich ist.

§ 7 Rechte an Ergebnissen, Kundenmaterial und Know-how

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten und zur Nutzung übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Arbeitsergebnisse können insbesondere Texte, Briefings, Strukturvorschläge, Reports, technische Empfehlungen, JSON-LD, llms.txt-Dateien, Produktdatenstrukturen, Feed-Optimierungen, Outreach-Entwürfe, Content-Pläne und veröffentlichungsfähige Inhalte sein.

(3) Vorbestehende Tools, Software, Templates, Prompts, Frameworks, Methoden, Bibliotheken, Workflows, Automationen, Designs, Benchmarks, Auswertungslogiken und Know-how von getSichtbar bleiben Eigentum von getSichtbar. Der Kunde erhält daran nur die zur Nutzung der konkreten Arbeitsergebnisse erforderlichen Rechte.

(4) Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Materialien, Marken, Daten, Bildern, Texten, Produktinformationen, Kundenzitaten, Zugängen und Inhalten besitzt. Er stellt getSichtbar von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrig bereitgestellten Kundenmaterialien entstehen.

(5) getSichtbar darf anonymisierte, aggregierte oder nicht-rückbeziehbare Erkenntnisse zur Verbesserung von Methoden, Qualität, Sicherheit, Kostensteuerung und Produktentwicklung nutzen. Eine öffentliche Referenznennung des Kunden erfolgt nur mit Zustimmung oder wenn die Zusammenarbeit bereits öffentlich ist.

§ 8 Preise, Zahlung, Umsatzsteuer

(1) Preise, Zahlungsweise, Laufzeit, Setup-Gebühren, Retainer, Budgets, Abrechnungseinheiten und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen können Reverse-Charge-Regeln gelten, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

(3) Wiederkehrende Retainer, Plattformzugänge und laufende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus berechnet. Einmalige Leistungen können vor Leistungsbeginn, nach Meilenstein oder nach Fertigstellung berechnet werden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

(5) Bei Zahlungsverzug kann getSichtbar nach Mahnung und angemessener Frist den Plattformzugang sperren, laufende Umsetzungen pausieren, Veröffentlichungen zurückhalten und gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten geltend machen.

(6) Drittkosten wie Medienbudgets, Anzeigenkosten, Publisher-Gebühren, externe Tools, API-Verbrauch, Übersetzungen, Bildlizenzen, Hosting, spezielle Datenquellen oder Subunternehmerkosten sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot genannt sind.

§ 9 Laufzeit, Kündigung, Pausierung

(1) Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Fehlt eine Regelung, laufen wiederkehrende Leistungen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, rechtswidriger Nutzung, Missbrauch der Plattform oder Gefährdung von Systemen, Dritten oder getSichtbar.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. E-Mail genügt.

(4) Nach Vertragsende endet der Plattformzugang. getSichtbar kann Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, offene Forderungen, Nachweispflichten oder berechtigte Interessen entgegenstehen.

§ 10 Datenschutz, AVV, Sicherheit

(1) getSichtbar verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung unter www.getsichtbar.com/datenschutz.

(2) Soweit getSichtbar personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Transparenz, Betroffenenrechte und Weisungen hinsichtlich seiner eigenen Daten verantwortlich.

(3) getSichtbar trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Absolute Sicherheit kann jedoch nicht garantiert werden.

(4) Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, vertraulichen Drittgeheimnisse, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten oder ähnlich sensiblen Inhalte in die Plattform oder KI-Funktionen eingeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und abgesichert ist.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.

(2) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Haftung

(1) getSichtbar haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet getSichtbar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre.

(4) getSichtbar haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Entscheidungen oder Inhalte von Drittplattformen, Suchmaschinen, KI-Systemen, CMS-Systemen, Social-/Community-Plattformen, Hostingdiensten, Zahlungsdiensten oder APIs, soweit getSichtbar den Umstand nicht zu vertreten hat.

(5) Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) getSichtbar kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen von Recht, Rechtsprechung, Leistungsumfang, Plattformfunktionen, Sicherheitsanforderungen oder Drittanbieterbedingungen.

(2) getSichtbar informiert Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist und wird er auf die Rechtsfolge hingewiesen, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Soweit englische Zusammenfassungen oder Übersetzungen bereitgestellt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich.